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Anträge & Merkblätter


Hier finden Sie sukzessive alle notwendigen Anträge und Merkblätter die Sie benötigen, damit dem Erfolg Ihrer Messebeteiligung auch von behördlicher Seite aus nichts im Wege steht.

Bitte beachten Sie:
Der Antrag für die Ausnahmegenehmigung (§35 Waffengesetz) muss bis spätestens
25. Februar 2011 im Ordnungsamt eingegangen sein.

Ansprechpartner beim Ordnungsamt Sinsheim:
Herr Welker
Tel.: +49 (0) 7261 / 404 - 240
Fax: +49 (0) 7261 / 404 - 4530
Email:  ordnungsamt@sinsheim.de (Betreff: J & A - Waffenbehörde)

Allgemein gültige Merkblätter für alle Aussteller:

Merkblatt_3__Sicherheitsinformationen_Hieb-und-Stosswaffen.pdf
Merkblatt_4_Sicherheitsinformation_zu_Dekorationswaffen__etc.pdf
Merkblatt_5__86a_verbotene_Zeichen.pdf
Merkblatt_6_Arbeitsschutz.pdf
Antrag_Sonderbewachung_KFZ_d.pdf

Für Händler aus D mit gültiger deutscher Waffenhandelserlaubnis:

Antrag_Ausnahmegenehmigung__35-d-e.pdf
Merkblatt_1_Ausnahmegenehmigung_D_und_EU.pdf

Für Händler aus EU-Staaten mit gültiger europäischer Waffenhandelserlaubnis:

Antrag_Waffenhandelserlaubnis_d-e.pdf
Antrag_Ausnahmegenehmigung__35-d-e.pdf
Merkblatt_1_Ausnahmegenehmigung_D_und_EU.pdf

Händler ausserhalb der EU dürfen ohne deutsche Waffenhandelserlaubnis nur Waffen vertreiben, die nicht unter die Vorschriften des §21 Waffengesetz fallen.

Antrag_Ausnahmegenehmigung_D_.pdf
Merkblatt_2_Ausnahmegenehmigung_nichtEU.pdf

Selbstverständlich schicken wir Ihnen auch gerne die gedruckten Versionen per Post zu. Senden Sie uns hierzu einfach eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an:

H & K Messe GmbH & Co. KG
Christina Wagner
Tel.:+49 (0) 711 - 72 23 10 24